Weitere Entscheidungen unten: FG München, 11.12.2002 | FG München, 18.11.2002

Rechtsprechung
   FG München, 29.11.2002 - 4 V 3829/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14169
FG München, 29.11.2002 - 4 V 3829/02 (https://dejure.org/2002,14169)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2002 - 4 V 3829/02 (https://dejure.org/2002,14169)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2002 - 4 V 3829/02 (https://dejure.org/2002,14169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe des Bedarfswertes für ein bebautes Grundstück; Bewertung im sogenannten Mindestwertverfahren; Rechtmäßigkeit der Minderung des Bodenrichtwerts durch eine Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1991) § 145 Abs. 3 S. 3 § 146 Abs. 6, 7
    Minderung des Bodenrichtwerts durch eine Erhaltungssatzung; Feststellung des Grundstückswertes zum 05.02.2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Minderung des Bodenrichtwerts durch eine Erhaltungssatzung - Feststellung des Grundstückswertes zum 05.02.2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 27.01.2000 - IV 261/99

    Bewertung eines bebauten Grundstücks mit dem

    Auszug aus FG München, 29.11.2002 - 4 V 3829/02
    In der Streitsache existiert für das zu bewertende Grundstück jedoch kein brauchbarer plausibler Bodenwert (vgl. FG Nürnberg vom 27.01.2000, IV 261/1999, EFG 2000, 610 ).
  • FG München, 01.08.2007 - 4 K 4260/05

    Bewertung bebauter Grundstücke für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke in einem

    Das Finanzgericht München habe mit Beschluss vom 29.11.2002 (EFG 2003, 512) entschieden, dass es selbst für ein Grundstück, das den erheblichen Beschränkungen einer Erhaltungssatzung unterliegt, nicht gerechtfertigt ist, den erheblich höheren Sachwert bei der Verkehrswertermittlung völlig unberücksichtigt zu lassen.
  • FG Nürnberg, 06.11.2003 - IV 180/02

    Nachweisfähigkeit eines Gutachtens oder einheitlichen Verkaufspreises

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13214
FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
FG München, Entscheidung vom 11.12.2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
FG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 1 K 1195/99 (https://dejure.org/2002,13214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der 183-Tage-Regelung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der "183-Tage-Regelung" i. S. der DBA; Einkommensteuer 1995, 1996

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der "183-Tage-Regelung" i. S. der DBA - Einkommensteuer 1995, 1996

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Arbeitgebers i. S. der Doppelbesteuerungsabkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1086
  • EFG 2003, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.04.2000 - I B 114/99

    DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).

    Das Erfordernis besonderer Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und unselbständig Tätigen belegt jedoch die neuere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 in BFH/NV 2001, 6 ).

    Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht findet auch dann kein Verzicht des Tätigkeitsstaates statt, wenn die Vergütungen zwar nicht von einem in seinem Gebiet ansässigen Arbeitgeber, aber von einem dort ansässigen Dritten wirtschaftlich getragen werden und damit gleichfalls das Steueraufkommen dieses Staates gemindert wird (vgl. Kempermann in Flick/Wassermeyer/Wingert, Art. 15 Anm. 50, Vogelgesang in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA, OECD-MA, Art. 15 Rn. 168; s. auch BFH-Beschluss vom 24.7.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

    Davon kann angesichts seiner auf wenige Tage beschränkten Aufenthalte während der Streitjahre nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27.4.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Die Besteuerung erstreckt sich auch auf die Einkünfte, die dem Kl im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit aus der Ausübung der von der Konzernobergesellschaft - der MI - gewährten Aktienoptionen zugeflossen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24.1.2001 I R 100/98, BFHE 195, 102 , BStBl II 2001, 509).

    Diese Bezüge waren daher abkommensrechtlich - zumindest auch - "für den Arbeitgeber" (M-GmbH) i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA bezahlt (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 195, 102 , BStBl II 2001, 509).

  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Da sie jedoch während des Laufs dieser Frist mit Schreiben vom 29.11.2000 um Fristverlängerung für die Beantwortung der Aufklärungsanordnung vom 13.10.2000 gebeten haben, geht der Senat davon aus, dass hierdurch stillschweigend zugleich ein Antrag nach § 68 FGO a. F. gestellt wurde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 3.12.1998 III R 5/98, BFHE 187, 503 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 227).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Erforderlich ist vielmehr eine Belastung mit den konkreten Aufwendungen, die der betreffenden Tätigkeit entsprechend den Grundsätzen des "Dealing-at-arms-length" zuzuordnen sind (vgl. Vogelgesang, a.a.O. Art. 15 Rn. 167 ff, Kempermann, a.a.O. Art. 15 Anm. 51, 52, Wassermeyer, a.a.O. Art. 15 Rz. 114, 116, 119, 122, Prokisch, a.a.O. Art. 15 Rz. 30, Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl. Tz. 16.438; vgl. entsprechend zur Kostenbelastung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte BFH-Urteil vom 24.2.1988 I R 143/84, BFHE 152, 500 , BStBl II 1988, 819 und Wassermeyer, a.a.O. Art. 15 Rz. 130).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Danach ist als Arbeitgeber im Sinne der DBA derjenige Unternehmer zu verstehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. zum DBA Spanien BFH-Urteil vom 21.8.1985 I R 63/80, BFHE 144, 428 , BStBl II 1986, 4 und zum DBA Schweden BFH-Urteil vom 29.1.1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Danach ist als Arbeitgeber im Sinne der DBA derjenige Unternehmer zu verstehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. zum DBA Spanien BFH-Urteil vom 21.8.1985 I R 63/80, BFHE 144, 428 , BStBl II 1986, 4 und zum DBA Schweden BFH-Urteil vom 29.1.1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 24.06.1999 - IV R 73/97

    Forderungsverzicht bei eiserner Verpachtung

    Auszug aus FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).
  • FG München, 23.10.2007 - 13 K 4198/03

    Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts auf Teile von Einkünften aus

    Das FA verweist zur weiteren Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 11. Dezember 2002 (1 K 1195/99, EFG 2003, 512) und führt aus, dass die Kostenaufteilung zwischen den ausländischen Tochtergesellschaften im Streitfall nur eine pauschale Kostenumlage sei.

    Erforderlich ist vielmehr eine Belastung mit den Vergütungen als Arbeitsvergütungen, d.h. den konkreten Aufwendungen, die der betreffenden Tätigkeit nach den Grundsätzen des "Dealing-at-arms-length" zuzuordnen sind (Vogelgesang in Gosch / Kroppen / Grotherr, DBA-Kommentar, Loseblatt-Stand: Februar 2007, Art. 15 OECD-MA, Rn. 167 ff; Wassermeyer in Debatin / Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Loseblatt- Stand: Januar 2007, 0ECD-MA, Art. 15 Rz. 114, 116, 119, 122, Prokisch in Vogel, DBA, 3. Aufl. 1996, Art. 15 Rz. 30; vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 11. Dezember 2002 - 1 K 1195/99, EFG 2003, 512).

  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97

    Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern;

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt [Hinweis auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Urteilen des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (- Az. BFH: I R 96/01 - IStR 2002, 28) und vom 11. Dezember 2002 1 K 1195/99 (- Az. BFH: I R 1/03 - EFG 2003, 512 ).
  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 1231/00

    Steuerbefreiung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Schweiz;

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, inwieweit die AG Schweiz die abkommensrechtlichen Voraussetzungen eines Arbeitgebers erfüllt (zum wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff der Doppelbesteuerungsabkommen vgl. Urteil des Senats vom 11.12.2002 1 K 1195/99, EFG 2003, 512 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG München, 18.11.2002 - 4 V 3238/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17051
FG München, 18.11.2002 - 4 V 3238/02 (https://dejure.org/2002,17051)
FG München, Entscheidung vom 18.11.2002 - 4 V 3238/02 (https://dejure.org/2002,17051)
FG München, Entscheidung vom 18. November 2002 - 4 V 3238/02 (https://dejure.org/2002,17051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des sogenannten Mindestwerts; Feststellung des Grundstückswertes

  • rechtsportal.de

    Feststellung des sog. Mindestwerts nach § 146 Abs. 6 BewG; Feststellung des Grundstückswertes zum 18.05.2001

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung des sog. Mindestwerts nach § 146 Abs. 6 BewG - Feststellung des Grundstückswertes zum 18.05.2001

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 4 V 3238/02
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bzw. des Folgebescheids vor Bestandskraft des Grundlagenbescheids wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 4 V 3238/02
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bzw. des Folgebescheids vor Bestandskraft des Grundlagenbescheids wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht